Metternichstraße 6
54292 Trier

Tel.: 0651. 998 967-0

info(at)zar-trier.de

Reha-Antrag

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung Ihrer Rehabilitation. Die erforderlichen Formulare stehen Ihnen zum Download zur Verfügung oder erhalten Sie bei uns im ZAR.

Sie haben akute oder chronische Beschwerden?

Ihr Hausarzt oder Ihr behandelnder Arzt prüft, ob die Voraussetzungen für eine ambulante/teilstationäre Reha-Maßnahme erfüllt sind. Er unterstützt Sie bei der Zusammenstellung der medizinischen Unterlagen.

Sie sind Patient im Krankenhaus und brauchen eine Anschlussheilbehandlung?

Wenden Sie sich an den zuständigen Krankenhausarzt oder Sozialdienst, wenn Sie zur Anschlussheilbehandlung (AHB) in das ZAR Trier gehen möchten. Spricht aus medizinischen Gründen nichts gegen eine ganztägig ambulante Anschlussheilbehandlung, kann der Arzt oder Sozialarbeiter die Maßnahme noch im Krankenhaus beantragen.

Sie hatten einen Arbeits- oder Wegeunfall?

Wenden Sie sich an den zuständigen Durchgangsarzt (D-Arzt-Praxis oder Krankenhaus), wenn Sie die berufsgenossenschaftliche Weiterbehandlung (BGSW) im ZAR durchführen möchten. Der D-Arzt leitet bei der Berufsgenossenschaft das entsprechende Verfahren ein.

Sie benötigen eine Nachsorgebehandlung im Anschluss an eine Rehabilitation?

Sie waren bereits einige Wochen in einer stationären oder ambulanten Rehabilitationsklinik. Zur langfristigen Sicherung des Therapieerfolges sollen Sie noch einige Zeit eine Nachsorgebehandlung durchführen. Der behandelnde Arzt in der Rehabilitationsklinik unterstützt Sie bei der Beantragung. Im ZAR besteht die Möglichkeit der ambulanten Nachsorgebehandlung (IRENA, MERENA nur bei Genehmigung der Rehabilitationsleistung über die Deutsche Rentenversicherung). Diese kann vom Arzt der Rehabilitationsklinik verordnet werden.

Ihr Arzt hat Ihnen Einzeltherapien "auf Rezept" verordnet?

Gleichgültig, ob die Verordnung auf Krankengymnastik, manuelle Therapie, KG nach Bobath, Massage, Lymphdrainage oder Ergotherapie lautet, kommen Sie zu uns.

Sie sind privatversichert und Ihr Arzt hat Ihnen eine EAP verordnet?

Wir stellen Ihnen einen individuellen Behandlungsplan entsprechend Ihrer Bedürfnisse zusammen. Gerade für Selbständige ist die flexible Termingestaltung im ZAR Trier von Vorteil. So können Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit alle Therapien zeitoptimiert in ca. 2-2,5 Stunden täglich absolvieren. Da das ZAR Trier bis 20 Uhr geöffnet ist, findet sich immer eine berufsverträgliche Lösung. Vereinbaren Sie einen Termin mit unserem leitenden Physiotherapeuten um Einzelheiten abzustimmen.

EAP

Erweiterte ambulante Physiotherapie ist eine komplexe intensive ambulante Behandlung nach einem Arbeitsunfall, die von den Berufsgenossenschaften getragen wird. Wenden Sie sich bitte an einen Durchgangsarzt (D-Arzt-Praxis oder Krankenhaus).